Alle Kross-Fahrräder werden mit einer 2-jährigen Garantie verkauft!
KROSS S.A. gewährt auf das gekaufte Fahrrad eine Qualitätsgarantie für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Kaufdatum. Voraussetzung für die Garantie ist die Durchführung kostenpflichtiger Inspektionen: die erste zwischen dem 30. und 60. Tag ab Kaufdatum (für Fahrräder, die in den Monaten von November bis Ende Januar gekauft wurden, kann die Inspektion spätestens bis zum 31. März durchgeführt werden), eine periodische Inspektion zwischen dem 11. und 16. Monat ab Kaufdatum sowie eine Inspektion nach jeweils drei Jahren Nutzung des Fahrrads, um den lebenslangen Schutz des Rahmens aufrechtzuerhalten. Die Inspektion kann in autorisierten Servicezentren durchgeführt werden.
Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist ein Kaufnachweis sowie eine Garantieerklärung oder ein Garantie-Konto auf der Plattform kross.eu/pl, das gemäß den Regeln dieser Plattform erstellt wurde.
Die Garantie schließt die Rechte des Kunden aus der gesetzlichen Gewährleistung weder aus noch beschränkt sie diese. Einzelheiten zur Garantie finden Sie in den herunterladbaren „Garantiebedingungen“ am unteren Rand der Seite.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die Dauer der Garantie (einschließlich lebenslanger oder 5-jähriger Rahmengarantie) sowie für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Fahrrads die Durchführung von Inspektionen nach einem Monat Nutzung, nach einem Jahr sowie anschließend alle drei Jahre ist..
Ab dem 1. März wird für jedes über den E-Commerce-Kanal gekaufte und direkt an den Verbraucher versendete Fahrrad automatisch eine elektronische Garantie erstellt. Diese wird an die vom Verbraucher bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Bei Fahrrädern, die mit Abholung beim Händler gekauft wurden, stellt der Händler die elektronische Garantie am Abholort aus.
Im Rahmen der ersten Inspektion sind folgende Arbeiten durchzuführen:
- Einstellung des Antriebssystems
- Nachziehen von Schrauben und Muttern
- Kontrolle und Einstellung des Spiels der Lagerteile
- Überprüfung der Speichenspannung
- Inspektion der Kurbelmechanik und der Komponenten des Antriebssystems
- Kontrolle des Zustands der Räder
- Kontrolle des Zustands der Reifen
- Kontrolle des Zustands der Bremsen und deren Einstellung
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit anderer Fahrradkomponenten
Im Rahmen der Inspektion nach einem Jahr Nutzung sowie in den Folgejahren sind zusätzlich folgende Komponenten auf Verschleiß zu prüfen:
- Kette
- Bremsbeläge
- Bremsscheiben
- Zahnräder
Bei Komponenten wie Federgabeln, Dämpfern und gefederten Sattelstützen ist der Eigentümer verpflichtet, eigenständige Wartungen gemäß den vom Hersteller angegebenen Serviceintervallen durchzuführen:
- Suntour-Gabeln: alle 100 Fahrstunden oder einmal jährlich – vollständiger Service des Dämpfers mit Öl-/Fettwechsel und Dichtungen
- FOX-Komponenten: alle 125 Fahrstunden oder einmal jährlich – vollständiger Service (interne und externe Inspektion), Ölwechsel und Dichtungen
- SRAM-Komponenten: Serviceintervalle und Wartungsarbeiten hängen von der Fahrzeit und dem jeweiligen Komponentenmodell ab
